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Sprinkler-Inspektion VdS CEA 4001

Unternehmen die in ihren Gebäuden Brandschutzanlagen betreiben, sind in der Pflicht einen Verantwortlichen (Sprinklerwart) und jeweils einen Stellvertreter zu benennen. Die Berufsgenossenschaft sowie die Richtlinie VdS CEA 4001 fordern vom Sprinklerwart fundierte Kenntnisse über die Bestandteile und Funktionen der jeweiligen Sprinkler- bzw. Löschanlage.

Der Sprinklerwart führt die notwendigen Inspektionen an den Löschanlagen durch. Dies sind unter anderem tägliche Sichtkontrollen, regelmäßige Tests der Alarmierungseinrichtung, die Prüfung der Pumpen-starteinrichtung sowie weitere relevante und wichtige Maßnahmen zur Sicherstellung aller Funktionen. Außerdem veranlasst der Sprinklerwart die Durchführung der anfallenden Wartung und gegebenenfalls notwendigen Reparaturen. Zudem führen Sie das Betriebsbuch, welches im Schadensfall als Nachweis gegenüber der Versicherung dient.

Die Puschmann GmbH übernimmt für Ihre Anlage diese Inspektionsleistungen. Als zertifiziertes Unternehmen arbeiten wir bereits seit 1998 als zuverlässiger Partner unter anderem für METAWERK Zwckau, DHL oder RHENUS.

Wir führen alle anfallenden täglichen, wöchentlichen, monatlichen Kontrollen für Sie durch. Für Störeinsätze halten wir 24h/ 7Tage unseren Bereitschaftsdienst vor und können von der Versicherung geforderte Zugriffzeiten von unter 1 Stunde garantieren.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.

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